Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Lagerräume zwischen WAGNER Lagerräume (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular stellt noch kein bindendes Angebot dar. Der Vermieter ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Mietgegenstand

Der Vermieter stellt dem Mieter einen Lagerraum in der vereinbarten Größe zur ausschließlichen Nutzung als Lagerraum zur Verfügung. Eine anderweitige Nutzung, insbesondere als Wohn- oder Gewerberaum, ist nicht gestattet.

§ 4 Mietdauer und Kündigung

Das Mietverhältnis beginnt mit dem im Mietvertrag festgelegten Datum. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Das Mietverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

§ 5 Mietpreis und Zahlung

Der Mietpreis wird im Mietvertrag festgelegt und ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Der Vermieter behält sich vor, den Mietpreis nach Ablauf von 12 Monaten unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anzupassen.

§ 6 Zulässiges Lagergut

Im Lagerraum dürfen ausschließlich legale Gegenstände gelagert werden. Es ist verboten, folgende Gegenstände einzulagern:

  • Explosionsgefährliche, leicht entzündliche oder brennbare Stoffe
  • Ätzende, giftige oder radioaktive Substanzen
  • Verderbliche Lebensmittel oder Tiere
  • Illegal erworbene oder gestohlene Gegenstände
  • Waffen und Munition (ohne entsprechende Genehmigung)

§ 7 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden an eingelagerten Gegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, ist ausgeschlossen.

Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, eine eigene Versicherung für das eingelagerte Gut abzuschließen.

§ 8 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet:

  • Den Lagerraum pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten
  • Den Lagerraum nach Vertragsende vollständig zu räumen und in ursprünglichem Zustand zurückzugeben
  • Schäden am Lagerraum unverzüglich dem Vermieter zu melden
  • Den Zugang zu den Gemeinschaftsbereichen nicht zu blockieren
  • Unbefugten Dritten keinen Zugang zum Lagerbereich zu gewähren

§ 9 Hausordnung und Zugang

Der Zugang zum Lagerbereich ist nur zu den vereinbarten Zeiten gestattet. Der Vermieter behält sich vor, den Zugang aus Sicherheitsgründen vorübergehend einzuschränken. Im Lagerbereich gilt absolutes Rauchverbot.

§ 10 Pfandrecht

Der Vermieter hat an dem eingelagerten Gut ein Pfandrecht gemäß §§ 562 ff. BGB für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Vermieter berechtigt, den Lagerraum zu versiegeln.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: Januar 2025